Als Service für Hengsthalter bietet die Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) in Zusammenarbeit mit dem Graf-Lehndorff-Institut für Pferdewissenschaften die Möglichkeit, nach vorheriger Absprache und bei Erfüllung aller Voraussetzungen, Tiefgefriersamen von Hengsten herzustellen.

Voraussetzung ist der Nachweis einer gültigen Tierzuchtbescheinigung sowie die erfolgreiche Einstufung des Hengstes in den EU-Status im Rahmen einer vorgeschriebenen Quarantäne für die Besamungsstation. Je nach Verwendungszweck kann der Tiefgefriersamen für die Besamung innerhalb der Europäischen Union oder für den internationalen Einsatz in Drittstaaten vorbereitet werden. Dabei sind die jeweiligen tierseuchenrechtlichen Anforderungen des Ziellandes zu berücksichtigen.

Nach der Einstellung wird der Hengst, sofern erforderlich, zunächst an das Springen auf das Phantom gewöhnt. Anschließend erfolgt die regelmäßige Samengewinnung unter kontrollierten Bedingungen. Erfüllt das Ejakulat die erforderlichen Mindestanforderungen, wird es im Labor weiterverarbeitet und tiefgefroren. Einige Tage später erfolgt eine Qualitätskontrolle durch Auftauen und erneute Beurteilung einer Probe.

Die Anzahl der verfügbaren Besamungsportionen pro Sprung richtet sich nach der Qualität des Samens vor dem Einfrieren sowie nach der Auftauqualität. Je nach Hengst ergeben sich in der Regel zwischen 4 und 15 Besamungsportionen pro Sprung. Die gewünschte Anzahl der einzufrierenden Portionen kann individuell festgelegt werden.

Der hergestellte Tiefgefriersamen kann in der Besamungsstation der Neustädter Gestüte langfristig gelagert werden. Die Lagergebühren werden jährlich abgerechnet und richten sich nach der eingelagerten Menge. Auf Wunsch übernehmen wir auch den weltweiten Versand, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Für detaillierte Informationen zum Ablauf und zu den Kosten beraten wir Sie gerne telefonisch.

Von den gelisteten Hengsten steht Tiefgefriersperma national sowie EU-weit zur Verfügung. Die rechtlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter § 8.