Beginn: Montag 13.00 Uhr
Ende: Mittwochmittag
Die Teilnahme am Stalldienst ist Pflicht.
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang und Zulassung zur Prüfung sind:
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes und/oder
Anschlussverbände angehört
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (nicht älter als sechs Monate)
- bestandene Prüfung zum Trainer C Reiten – bzw. Trainer C Reiten der Anschlussverbände – oder Pferdewirtschaftsmeister – Fachrichtung Zucht oder Haltung und Service (Trainer B Basissport)
- bestandene Prüfung zum Trainer C Reiten/Basissport- oder Trainer C Reiten/Leistungssport – oder Pferdewirtschaftsmeister – Fachrichtung Zucht oder Haltung und Service (Trainer B Leistungssport)
- Besitz des RA4 (je nach Schwerpunktwahl sind auch die Spezialabzeichen des RA4 zulässig)
- Mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dressur, Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse A oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer Disziplin (Trainer B Leistungssport)
- Nachweis einer mindestens einjährigen Ausbilder Tätigkeit nach der Trainer-C Prüfung und 5 LE in Mentorenbegleitung
- Nachweis der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar für Trainer B oder Nutzung des
Mentorensystems
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, der der Prüfung unmittelbar vorausgeht
- Die Zulassungsvoraussetzungen gem. Trainer-C im jeweiligen Schwerpunkt müssen erfüllt
werden.