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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für touristische Leistungen

der Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) (im weiteren Verlauf Stiftung genannt).

 

1. Bestellung und Vertragsabschluss

Die touristischen Leistungen (z.B. Führungen, Kutsch- und Kremserfahrten, Ticketverkauf für Veranstaltungen oder Organisation eines Caterings) der Stiftung können mündlich, in Schriftform, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail) angefragt und bestellt werden. Mit der Kundenanfrage erstellt die Stiftung ein schriftliches Angebot. Mit der Annahme des Angebotes bzw. der Bestellung durch die Stiftung gilt dies als Abschluss des Vertrages. Nach Vertragsabschluss werden die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse) von der Stiftung gespeichert und intern verarbeitet. Die Datenspeicherung kann in Schriftform jederzeit gegenüber der Stiftung widerrufen werden.

 

2. Zahlung

Die Zahlung erfolgt als Vorauszahlung. Die Stiftung ist nur zur Leistungserbringung verpflichtet, wenn die Bezahlung in Höhe des vereinbarten Preises vollständig 7 Werktage vor dem Leistungstermin bei der Stiftung eingegangen ist. Die Zahlung kann per Überweisung oder vor Ort in bar erfolgen. Eventuelle Nebenkosten (Bankgebühren) trägt der Kunde.

 

3. Preise

Es gelten die jeweils bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.

 

4. Leistungsänderungen (Umbuchungen)

Die von der Stiftung geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt des Vertrages. Eine Änderung der Leistung bzw. Teile einer Leistung oder die Umbuchung der Leistung wird berücksichtigt, wenn der Kunde diese bis 11 Werktage vor dem gebuchten Termin schriftlich mitteilt. Ein Rechtsanspruch auf die Umbuchung besteht nicht.

 

5. Leistungsanspruch

Erscheint der Kunde mehr als 15 Minuten später als zum vertraglich vereinbarten Beginn, erlischt der Anspruch auf die gebuchte Leistung. Es bleibt der Stiftung vorbehalten eine Leistungsänderung mit dem Kunden zu vereinbaren.

 

6. Rücktritt vom Vertrag

Die vereinbarte Leistung ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde die Leistung trotz Vereinbarung nicht in Anspruch nimmt. Einen Rücktritt kann der Kunde in Schriftform erklären. Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Stiftung.

Bis 11 Werktage vor dem vertraglich vereinbarten Datum ist ein Rücktritt kostenlos möglich. Bei einem späteren Rücktritt berechnet die Stiftung für die bestellte Leistung folgende Beträge:

  • 10 Werktage bis 10.00 Uhr des Vortages vor Leistungsdatum: 50 % des Preises (ausgenommen Cateringleistungen)
  • ab 10.00 Uhr des Vortages vor Leistungsdatum bzw. bei Nichtanreise: 100 % des Preises
  • 10 Werktage vor Leistungsdatum 100% des Preises bei Cateringleistungen

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Stiftung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

7. Kein Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Kunde Verbraucher hat er kein Widerrufsrecht, denn die Regelungen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen finden gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

8. Rücktritt durch die Stiftung

Die Stiftung ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund von ungünstigen Wetterbedingungen die Leistung nicht erbracht werden kann. In einem solchen Fall wird der Kunde telefonisch und/oder schriftlich über den Ausfall der Leistung informiert und erhält bereits geleistete Zahlungen zurück. Darüber hinausgehender Schaden wird nicht ersetzt.

 

9. Ausschluss von Ansprüchen

Macht der Kunde Ansprüche gegen die Stiftung wegen nicht vertragsgemäßer Leistung geltend, so muss der Kunde dies schriftlich, unter Angabe der Gründe innerhalb eines Monats nach vertraglich geregelter Beendigung der Leistung tun, wobei für die Frist der Zeitpunkt des Posteingangs bei der Stiftung maßgeblich ist. Danach können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Kunde schlüssig darlegt, dass er die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Sämtliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr. Die Stiftung hat das Recht auf Nachbesserung.

 

10. Hausrecht

Das Hausrecht auf dem Gelände der Stiftung wird durch die jeweiligen Aufsichtspersonen ausgeübt. Deren Weisungen sind unbedingt Folge zu leisten. Die Aufsichtspersonen sind berechtigt, Hausverbote auszusprechen und Gäste von Veranstaltungen auszuschließen, insbesondere wenn gegen Sicherheitsvorschriften und Benutzungsbedingungen verstoßen wird.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz der Stiftung. Es gilt deutsches Recht.

 

Stiftung Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) - Stand: Mai 2018